Mitgliedschaft
 

Mitglieder können selbständige oder selbständig tätige Ingenieure und Architekten sowie Gesellschaften werden, wenn mindestens 50% der Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter Ingenieure oder Architekten sind.

Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen.

Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beträge sind vom Mitglied jährlich im voraus und für den Verband kostenfrei zu entrichten. Bei Neueintritt ist der erste Jahresbeitrag monatlich anteilig mit der Aufnahmegebühr im voraus zu entrichten.

 
 
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